Die Karlsruher Richter haben die Politik wieder nur halbherzig in die Schranken verwiesen. Die Daten der Sammelflut aus den Telekommunikationsverkehrsdaten – Vorratsdatenspeicherung – müssen sofort gelöscht werden, ohne sie an anfordernde Stellen zu übermitteln. Internetprovider und Telefonnetzbetreiber müssen die Verbindungsdaten von unbescholtenen Bürgern also nicht mehr für sechs Monate speichern. Dies ist der Erfolg einer der größten Sammelklage in der Geschichte der Bundesrepublik.
In kurze Zeit wird die Politik zum zweiten Mal von den Karlsruher Richtern zurück gepfiffen. Dies zeugt von der Qualität der beschlossenen Berliner Gesetze. Auch die Rechtfertigung dies alles diene der Gefahrenabwehr von terroristischen Angriffen und der Fahndung nach Kriminellen fand bei den Richtern kein Gehör. Für die Richter hatten die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger von 1949 mehr Bedeutung. Auch in Zeiten der Globalisierung darf die Politik diese nicht außer Kraft setzen. Leider wird in Berlin schon an einem Folgegesetz gearbeitet, denn die Bundesregierung setzte eine entsprechende EU- Richtlinie um.
Ein weiterer Angriff auf die Selbstbestimmung der Bürger hat in der Öffentlichkeit so gut wie keinen Echo ausgelöst. Nicht einmal beim Blick auf die letzte Gehaltsabrechnung ist der unscheinbare Satz allen Betroffenen aufgefallen. Denn seit dem 1. Januar muss der Arbeitgeber einmal im Monat die Daten seiner Mitarbeiter an eine zentrale Sammelstelle der deutschen Rentenversicherung übermitteln. Dem Arbeitnehmer wird der Inhalt des Datensatzes nicht zur Kenntnis gegeben. Diese Datensätze enthalten: den Namen, die Anschrift, das Einkommen, die Rentenversicherungsnummer, etwaige Krankschreibungen, ausgesprochene Abmahnungen und in Zukunft auch Kündigungsumstände. Mit diesen Daten, die vier Jahre gespeichert werden, werden ab 2012 die Sozial- und Arbeitsämter versorgt. So ist sichergestellt das alle Bittsteller sofort durchleuchtet werden und entsprechende Sanktionen ohne Verzögerung verhängt werden können. In welcher Form diese Daten an einen zukünftigen Arbeitgeber weitergegeben werden steht noch nicht fest. Auf jeden Fall bedeutet dies eine Selektion durch etwaige Vorgaben des zukünftigen Arbeitgebers.
Die Karlsruher Richter müssen sich den Vorwurf gefallen lassen das sie die Berliner Politiker nicht ohne Wenn und Aber zu unserem Grundgesetz aus dem Jahre 1949 verpflichten. Mit halbherzige Entscheidungen wie bei den Hartz-IV Gesetzen und der jetzigen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wird diese menschenverachtende Politik nicht gestoppt. Carsten Zinn aus Beverstedt
