DIE
LINKE fordert Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung
Dietmar Michalke, Donnerstag
den 28.05.2010
Cuxhaven.
In der Debatte um die Reform des Kommunalverfassungsrechts fordert DIE
LINKE Kreisverband Cuxhaven, die kommunale Selbstverwaltung auszubauen.
Die Kreisvorsitzende Christina Leib, der Kreistagsabgeordnete und
Ratsherr Ulrich Schröder sowie der Sprecher des Linken
kommunalpolitischen Arbeitskreises Dietmar Michalke teilten mit, sie
wollen die Rechte der gewählten Räte stärken
–
auch gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten – und die
Instrumente der direkten Demokratie weiterentwickeln.
Im Einzelnen setzt sich die DIE LINKE Cuxhaven für folgende
Ziele ein:
1.
Die Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten wird auf fünf Jahre
begrenzt. Ab 2011 wird eine Übergangsregelung
eingeführt, die
es erlaubt, die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten und der
Räte zu synchronisieren. Die Abwahl eines
Hauptverwaltungsbeamten
durch den Rat soll künftig mit einer 2/3-Mehrheit und nicht
mehr
mit einer 3/4-Mehrheit möglich sein. Das Sonderstimmrecht des
Hauptverwaltungsbeamten im Rat wird gestrichen, da es systemwidrig ist.
Es verzerrt das Wahlergebnis im Rat. Bei der Wahl des
Hauptverwaltungsbeamten soll es bei der Stichwahl bleiben, wenn ein
Kandidat im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der Stimmen
erzielt hat.
2. Die
Hürden für
Instrumente der direkten Demokratie wie Bürgerantrag,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden abgesenkt.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen in Zukunft
auch
für Anliegen genutzt werden können, die durch
Bauleitpläne oder Planfeststellungsverfahren geregelt sind.
Räte dürfen in laufenden Verfahren
Bürgerbegehren nicht
durch Beschlüsse unterlaufen können.
3. Der
Verwaltungsausschuss
bzw. Kreisausschuss soll abgeschafft werden. Dies vereinfacht die
kommunale Demokratie und beseitigt ein Gremium, das schon deshalb
problematisch ist, weil es nicht öffentlich tagt. In
der
Praxis hat es sich auch als überflüssig erwiesen,
weil
Ratsbeschlüsse hinreichend durch die Fachausschüsse
vorbereitet werden. In schwierigen Fällen (z.B. bei
unterschiedlicher Beschlusslage der Ausschüsse) kann der
Hauptverwaltungsbeamte durch informelle Koordination mit den
Fraktionsvorsitzenden die Ratssitzungen sachgerecht vorbereiten.
4.
Angesichts der Finanzkrise
der Kommunen sollten in der Kommunalverfassung neue finanzielle
Handlungsspielräume verankert werden. Der wirtschaftlichen
Betätigung der Kommunen dürfen keine
künstlichen Fesseln
angelegt werden, wie es bislang noch in § 109 NGO/ §
65 NLO
vorgesehen ist. Um das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu erhalten,
muss die Kommunalaufsicht in ihren Möglichkeiten
eingeschränkt werden, überschuldete Kommunen unter
Druck zu
setzen, um ihnen eine bestimmte Politik vorzuschreiben.
für den Kreisvorstand
Dietmar
Michalke aus Langen